Allgemeine Geschäfts- und Auftrittsbedingungen (AGB) von Beat Bill
Stand Oktober 2026
1. Geltungsbereich & Vertragspartner
1.1 Vertragspartner für den CD-Direktversand sowie für Live-Auftritte ist Beat Bill, Hintere Bahnhofstrasse 6, 8610 Uster, Schweiz (nachfolgend «Beat Bill»).
1.2 Diese AGB gelten für den Kauf von Tonträgern direkt bei Beat Bill sowie für Buchungen von Konzerten und Live-Auftritten. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn Beat Bill ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.3 Merchandise (Drittplattform Spreadshop)
Beim Kauf von Merchandise-Artikeln, zu denen der Onlineshop auf die Plattform Spreadshop (Spreadshirt) weiterleitet, kommt der Kaufvertrag ausschliesslich zwischen der Kundschaft und dem jeweiligen Vertragspartner der Plattform zustande. Für diesen Kaufgelten die dort angezeigten Bedingungen und Datenschutzbestimmungen. Beat Bill ist nicht Vertragspartner dieses Kaufs und nicht für Produktion, Zahlung, Versand oder Retouren verantwortlich.
Teil A: Kauf von Tonträgern
2. Bestellung, Preis, Zahlung & Lieferung
2.1 Das Angebot richtet sich an Kundschaft mit Wohnsitz oder Lieferadresse in der Schweiz oder in Liechtenstein.
2.2 Die im Shop angezeigten Preise und Versandkosten werden vor Abschluss der Bestellung ausgewiesen. Die Zahlung für Audio-CDs wird über die Schweizer Plattform Zahls.ch abgewickelt. Der Kaufvertrag kommt zwischen der bestellenden Person und Beat Bill zustande.
2.3 Die Versand- und Verpackungskosten betragen pauschal CHF 5.– pro Bestellung, unabhängig von der Stückzahl, sofern im Shop nichts anderes angegeben ist.
2.4 Die Lieferung erfolgt an die im Bestellvorgang angegebene Adresse. Die voraussichtliche Lieferfrist wird im Shop angegeben oder der Kundschaft nach der Bestellung mitgeteilt. Ist eine Lieferung nicht möglich oder erheblich verzögert, informiert Beat Bill die Kundschaft und erstattet bereits bezahlte Beträge für nicht gelieferte Ware zurück.
3. Mängel & freiwillige Rücknahme
3.1 Bitte melden Sie erkennbare Mängel oder Transportschäden möglichst rasch nach Erhalt der Ware schriftlich und beschreiben Sie den Mangel. Gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.
3.2 Eine freiwillige Rücknahme oder ein Umtausch geöffneter, entsiegelter oder persönlich signierter CDs ist ausgeschlossen. Dies schränkt Rechte bei mangelhafter Ware nicht ein.
Teil B: Konzerte & Live-Auftritte
4. Buchung & Anzahlung
4.1 Ein Konzertvertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung (E-Mail reicht) des Buchungsangebots durch Beat Bill und den Veranstalter zustande. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere zu Auftrittsdauer, Programm, Gage und technischen Anforderungen, sollen in der Bestätigung festgehalten werden.
4.2 Sofern nicht anders vereinbart, ist die vereinbarte Gage unmittelbar vor dem Soundcheck am Veranstaltungstag bar oder per Sofortüberweisung zu bezahlen.
5. Technische Voraussetzungen & Durchführung
5.1 Der Veranstalter verpflichtet sich, die in den Absprachen geforderten Bedingungen bezüglich Beschallung, Licht, Bühne, Stromversorgung und Garderobe pünktlich zum Soundcheck bereitzustellen.
5.2 Sind die Bedingungen vor Ort nicht erfüllt und wird dadurch ein ordnungsgemässes Konzert unmöglich gemacht, behält sich Beat Bill den Rücktritt vom Vertrag vor.
6. Absage und Verschiebung
6.1 Absage durch den Veranstalter: Eine Absage oder Verschiebung muss Beat Bill schriftlich mitgeteilt werden. Die Parteien vereinbaren im Buchungsvertrag ausdrücklich, ob und in welcher Höhe bei einer Absage eine Vergütung oder ein Ersatz bereits entstandener, nicht stornierbarer Kosten geschuldet ist.
6.2 Absage durch Beat Bill: Kann Beat Bill aus wichtigen Gründen, insbesondere wegen Krankheit oder eines vergleichbaren unvorhersehbaren Ereignisses, nicht auftreten, informiert Beat Bill den Veranstalter so rasch wie möglich. Die Parteien bemühen sich um einen Ersatztermin. Kann kein Ersatztermin vereinbart werden, werden bereits bezahlte Beträge für den nicht stattfindenden Auftritt zurückerstattet; weitergehende Ansprüche richten sich nach Gesetz und individueller Vereinbarung.
6.3 Höhere Gewalt: Ereignisse ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs der Parteien, die eine Durchführung verhindern, gelten als höhere Gewalt. Die Parteien bemühen sich um eine Verschiebung. Kommt kein Ersatztermin zustande, werden bereits bezahlte Beträge abzüglich zuvor ausdrücklich vereinbarter und nicht stornierbarer Kosten zurückerstattet.
7. Urheberrechte, SUISA & Aufnahmen
7.1 Der Veranstalter ist allein dafür verantwortlich, die Aufführungsrechte (SUISA) für die gespielten Eigenkompositionen ordnungsgemäss anzumelden und zu entrichten.
7.2 Kommerzielle Bild-, Video- oder Tonaufzeichnungen des Konzerts durch den Veranstalter oder Dritte bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch Beat Bill.
Teil C: Schlussbestimmungen
8. Datenschutz
8.1 Informationen zur Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit Bestellungen und Buchungen finden Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Website.
9. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
9.1 Sämtliche Rechtsbeziehungen unterstehen dem schweizerischen Recht.
9.2 Gerichtsstand ist der Wohnsitz von Beat Bill.